Garantierter Patentschutz
GenericToner® Laser Printer und Color Laser Printer Cartridges sind garantiert fälschungsfrei und begehen keine Patentschutzverletzungen aus folgenden Gründen (GenericToner® Der Markeneigner im Mai 2009):
1. Herstellung nach DIN- & ISO-Prozessen
Der Markeneigner vertreibt ausschließlich nach DIN & ISO Prozessen remanufactured (komplett revidierte) Toner Cartridges zu HP Printern. Wir vertreiben weder HP kompatible Toner Cartridges aus neugegossenen Gehäusen noch tragen unsere Produkte Original HP Labels oder sind sonst wie missverständlich etikettiert, gelabelt oder verpackt. Unsere Toner tragen erheblich zur Entlastung der Umwelt bei. Eine Irreführung des Users ist ausgeschlossen. Der Vertrieb sogenannter Counterfeits (Fälschungen) ist illegal. Der Markeneigner vertreibt keine Counterfeits.
2. Herstellung nach Reengineering Prozessen
Der verwendete Toner (der Toner selber) ist kein Original Toner, sondern wird basierend auf Reengineering Prozessen gemäß OEM (Original) Spezifikationen entwickelt. Dies geschieht unter Berücksichtigung und Umgehung sämtlicher bestehender Patentschutzrechte des Originalherstellers. Re-Engineering (oder Reengineering) ist ein Konzept für die durchgreifende Änderung von Produktions-/Geschäftsprozessen in Betrieben. Das Resultat sind Verbesserungen in entscheidenden messbaren Leistungsgrößen in den Bereichen Kosten, Qualität, Service und Zeit. Reengineering kann aber auch als ein Entwicklungsprozess verstanden werden, bei dem von einem zu erzielenden konkreten Resultat ausgegangen und von da aus auf Null „zurückentwickelt“ wird. Auf Grund der durch diesen Prozess gewonnenen Erkenntnisse und der nunmehr „vorwärts ausgerichteten“ Entwicklung auf das bereits bekannte zu erzielende Resultat wird ein Produkt „wieder-entwickelt“ – eben re-engineered. Das Resultat ist das gleiche, der Weg dahin ein anderer. So werden oft Technologien unabhängiger Hersteller entwickelt, die wiederum geschützt werden. Der Vertrieb von Toner Cartridges, die bestehende geschützte Patente benutzen ohne die Erlaubnis der Urheber ist illegal. Der Markeneigner vertreibt keine Produkte die Patentschutzverletzungen begehen
3. „Fabrikneu hergestellte“ Toner
Bei Printing & Imaging Technologien, die kein All-In-One Toner Cartridge verwenden, wie im Fall von HP, sondern das Imaging Unit und der Toner getrennt eingesetzt werden, der Toner also in einem Flaschen ähnlichen Behälter separat zugeführt wird, kann sich die patentrechtliche Situation anders darstellen. Muss nicht, kann aber. Bei den sogenannten patentfreien Tonern, dürfen neue Tonerbehälter hergestellt werden ergo die Bezeichnung „fabrikneu hergestellte“ Toner. Auf den Toner selber sind jedoch die gleichen Patentschutzrechte applikabel wie in Paragraph 2 und müssen deswegen unbedingt berücksichtigt werden. Der Markeneigner vertreibt fabrikneue Toner nur dann, wenn Patentschutzverletzungen auf Grund der Patentfreiheit ausgeschlossen werden können und/oder der Hersteller im Besitz eigener Patente ist